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Hohe Außergewöhnliche Belastungen, Verteilung möglich?

Die Finanzgerichte sorgen doch immer wieder für Überraschungen. So auch zum Thema inwieweit hohe außergewöhnliche Belastungen, die ggf. das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Zahlung komplett aufzehren, verteilt werden können.
Das Finanzgericht Saarland hat zur Überraschung aller, die Verteilung auf mehrere Jahre mit Urteil v. 06.08.2013 aus sachlicher Unbilligkeit zugestimmt. Die Finanzverwaltung gibt sich damit natürlich nicht zufrieden und hat Revision beim Bundesfinanzhof beantragt, die durch Finanzgericht zugelassen worden ist. Das Ende bleibt also offen und wir können gespannt auf das Urteil des Bundesfinanzhofes warten.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden. Mit Urteil (Az.: VI R 36/15) wurde das Ansinnen größere außergewöhnliche Belastung, die sich steuerlich nicht mehr ausgewirkt haben, auf mehrere Jahre zu verteilen, negativ entschieden. Als Alternativvorschlag: Anzahlung und Restzahlung auf verschiedene Jahre verteilen.