
RECHTSBEHELFSVERFAHREN
RECHTSBEHELFSVERFAHREN: WENN ES SCHON „FAST ZU SPÄT” IST
Im Falle eines Rechtsbehelfsverfahrens unterstützen wir Sie umfassend und kompetent. Sollten Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Steuerbehörde uneins sein, versuchen wir zunächst eine außergerichtliche Einigung bei Finanzämtern und vor Oberfinanzdirektionen in Ihrem Sinne zu erwirken. Wie bei vielen Dingen kann es jedoch vorkommen, dass keine Einigung möglich ist – für diesen Fall zeigen wir Ihnen Ihre Erfolgsaussichten im Finanzgerichtsverfahren auf und begleiten Sie dabei. Hier stehen uns erfahrene Spezialisten als Partner zur Verfügung.